WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Die MP – Schuldnerberatung ist eine ist eine kompetente, seriöse und kostengünstige Schuldnerberatung mit Beratungsstellen in Hameln und Holzminden.

Dadurch haben Sie einen Ansprechpartner vor Ort, dem Sie voll und ganz vertrauen können.

Wir agieren durchweg transparent! Im ersten Gespräch klären wir Sie über eventuelle Kosten, oder aber ob Ihre Schuldnerberatung ggf. kostenfrei erfolgen kann, auf.

Einen ersten Beratungstermin erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen.

Unsere Schuldnerberater stehen als kompetente Ansprechpartner vor Ort zur Seite, um zusammen mit Ihnen gemeinsame Lösungswege aus den Schulden zu finden. Wir beginnen nach dem ersten Gespräch so schnell wie möglich mit unserer Arbeit um keine Zeit zu verlieren und Ihnen schnell aus Ihrer finanziellen Schieflage zu helfen.

VERBRAUCHERINSOLVENZ

PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO

Schuldnerberatung Verbraucherinsolvenz

 Ursprünglich galt der sogenannte „Konkurs“ nur für Firmen, Betriebe und Unternehmen. Heute nennt man diese Form der Zahlungsunfähigkeit Insolvenz und seit 1999 kann sie nun auch von Privatpersonen beansprucht werden. Diese Entschuldungsmöglichkeit wird als Verbraucherinsolvenz bezeichnet. Die Verbraucherinsolvenz ermöglicht einen finanziellen Neustart ohne Schuldenberg – auch dann, wenn der Schuldner finanziell nicht in der Lage ist, seine Schulden in voller Höhe abzuzahlen.

Die MP – Schuldnerberatung erarbeitet mit Ihnen Lösungen, um aus eigener Kraft aus der Schuldenfalle herauszukommen und führt für Sie außergerichtliche Einigungsversuche, Vergleichsverhandlungen und Ratenzahlungsvereinbarungen durch.

Bei notwendigen juristischen Schritten, haben wir einen erfahrenen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Insolvenzrechts in unserem Team.

Das Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, dient der Existenzsicherung und schützt vor „Kahlpfändungen“ in Ihrem Entschuldungsprozess. Es stellt einen wichtigen Schutz für Sie da, wenn z.B. Zwangsvollstreckungen drohen. Mit dem unpfändbaren Betrag auf Ihrem Konto bleiben Sie in der Lage, Ihren Lebensunterhalt sowie z.B. Ihre Miete weiter zu zahlen.

Das Pfändungsschutzkonto kann grundsätzlich bei jeder Bank als Girokonto ohne Dispositionskredit eingerichtet werden. Auch ein bestehendes Konto kann in ein P-Konto umgewandelt werden, wenn es nicht überzogen ist und es sich um ein Einzelkonto handelt.

Ein Pfändungsschutzkonto wird von Ihrer Bank eingerichtet, sobald Sie über eine Pfändungsschutzkontobescheinigung den pfändungsfreien Betrag nachweisen. Diese Bescheinigung können Sie über die MP – Schuldnerberatung erhalten.